Erklärungen zum Problem falsche IFI-Zul.-Nr. auf HLS-Sommerlaufsohlen-Grundplatten

Neustadt a.d. Donau, den 17.06.2019

Werte SportfreundeInnen,
die Fa. HLS Stocksport GmbH, Industriepark West 1, 8772 Traboch hat für ihre Holzgrundplatten eine IFI-Zulassung mit der Nr. 54-1916-15-02 erhalten. Diese müsste auf allen Sommer- und Winterlaufsohlen-Grundplatten-Aufklebern angebracht sein, wenn die Fa. HLS firmenfremde Beläge nutzt. Bei firmeneigenen Laufsohlenbelägen ist dies nicht erforderlich (siehe dazu IER Abbi.23, Seite 128 „Registriernummern für Grundplatten“).
Leider ist der Fa. HLS der Lapsus passiert, dass auf einer größeren Zahl von Sommerlaufsohlen die Zulassungsnummer der Grundplatte auf dem Aufkleber mit der Endziffer …-01 aufgedruckt wurde obwohl dies eine …-02 sein müsste!
Die IER-Regel 460 sagt zu einem fehlerhaft hergestellten Sportgeräteteil (im weitesten Sinne kann man in diesem Fall davon sprechen), dass diese nicht erlaubt sind.
Da aber bei firmeneigen Laufsohlen die Grundplatten eigentlich keine Zulassungsnummer brauchen, sind zwar die betreffenden Sommerlaufsohlen mit der …-01 nicht regelgerecht, es kann aber der Fa. HLS und den betreffenden Spielern erlaubt werden, dass ein kleiner Aufkleber (ca. 8mm hoch und 70mm breit, JKB = Jahreskennbuchstabe) mit der korrekten Zulassungsnummer diesen Lapsus heilt!

54-1916-15-02-JKB

Für die Zukunft rate ich der Fa. HLS bei betriebseigenen Laufsohlen mit den Holzgrundplatten die erf. Aufkleber ohne die Zulassungsnummer zu verwenden.

Mit freundlichen Grüßen
INTERNATIONAL FEDERATION ICESTOCKSPORT
Max Moritz
Leiter der techn. Prüfstelle